Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höfler Hygiene UG (haftungsbeschränkt) · Kapellenweg 3, 94501 Aidenbach
Tel. 08543 3069842 · office@hoefler-sbk.eu · hoefler-sbk.eu
Stand: 29. Dezember 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Höfler Hygiene UG (haftungsbeschränkt)
Diese AGB gliedern sich in zwei Teile:
- ▸Teil A: Vertragskunden mit schriftlich vereinbarten wiederkehrenden Dienstleistungen (Monitoring, IPM)
- ▸Teil B: Einzelauftragskunden für private und gewerbliche Einzelbeauftragungen (Bekämpfungen, Einmalleistungen)
Stand: 29. Dezember 2025
Inhaltsverzeichnis
Teil A: Vertragskunden
Teil B: Einzelauftragskunden
Gemeinsame Bestimmungen
Teil A: Vertragskunden
Bedingungen für gewerbliche Servicekunden mit schriftlich vereinbarten wiederkehrenden Dienstleistungen (Schädlingsmonitoring, IPM, etc.)
A.1 Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil A) regeln die Bedingungen, unter denen die Höfler Hygiene UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Höfler") für gewerbliche Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") wiederkehrende Dienstleistungen im Bereich Schädlingsbekämpfung, Schädlingsmonitoring und damit verbundene Dienstleistungen auf vertraglicher Basis erbringt.
A.2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
A.2.1 Vertragsgegenstand ist die fortlaufende Betreuung und Sicherung des Betriebs des Kunden gemäß vereinbarter Monitoring-Variante gegen definierten Schädlingsbefall sowie deren Dokumentation nach dem HACCP-Prinzip und der EU VO 852 - 854/2004.
A.2.2 Höfler verpflichtet sich zur regelmäßigen Überwachung, Identifikation und Dokumentation von Schädlingsbefall sowie zur Empfehlung geeigneter Maßnahmen.
A.2.3 Der Kunde verpflichtet sich, das installierte Monitoring-System nicht zu beeinträchtigen, abzuändern oder zu entfernen und regelmäßig über festgestellte Auffälligkeiten zu informieren. Weiterhin hat der Kunde Zugang zu den relevanten Bereichen zu gewähren und bei Bedarf Maßnahmen zur Schädlingsprävention umzusetzen, sofern diese von Höfler empfohlen wurden.
A.2.4 Ausschließlichkeitsvereinbarung und Haftungsausschluss: Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine weiteren Schädlingsbekämpfungs- oder Monitoring-Maßnahmen hinsichtlich der vereinbarten Leistungen selbst durchzuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Eine Missachtung dieser Regelung kann die Wirksamkeit der von Höfler eingesetzten Methoden beeinträchtigen. Haftungsausschluss: Höfler übernimmt keine Haftung für Schäden, Minderwirkungen oder sonstige nachteilige Folgen, die durch externe Eingriffe oder parallele Maßnahmen entstehen.
A.2.5 Bei Beschädigung oder Zerstörung von Produkten, die sich im Eigentum von Höfler befinden, werden die Kosten für den Ersatz und die Neuinstallation dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn nicht Mitarbeiter von Höfler die Zerstörung zu vertreten haben.
A.3 Rechnung und Zahlung
A.3.1 Die Rechnungen werden, sofern vertraglich nicht anderweitig vereinbart, im Voraus gestellt. Der Abrechnungszeitraum richtet sich nach der Besuchsfrequenz und wird von Höfler vor dem Vertragszeitpunkt festgelegt.
A.3.2 Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig. Zahlungsverzug tritt automatisch nach 10 Tagen ein ohne dass es einer Zahlungserinnerung bedarf, sofern die Forderung nicht eingezogen werden konnte oder Überweisung als Zahlungsmethode vereinbart wurde.
A.3.3 Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
A.3.4 Preisänderungsklausel: Erhöht oder vermindert sich ein für die Preisentwicklung maßgeblicher Index (z. B. Arbeitskostenindex oder Materialkostenindex), so passt sich die vereinbarte Vergütung im entsprechenden Verhältnis an.
A.4 Vertragslaufzeit und Kündigung
A.4.1 Der Vertrag beginnt am genannten Startdatum und hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Sollte vertraglich kein Startdatum schriftlich vereinbart worden sein, gilt als Startdatum der nächste 1. Kalendertag des folgenden Monats, aber nicht kürzer als 14 Tage nach Eingang des Vertrages bei Höfler.
A.4.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
A.4.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform und können per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden. Für eine schnelle Bearbeitung wird die E-Mail-Adresse office@hoefler-sbk.eu empfohlen.
A.5 Reklamationen und Gutschriften
A.5.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel der erbrachten Dienstleistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abnahme oder Kenntnisnahme, schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.
A.5.2 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelanzeige steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung zu. Sollte eine Nachbesserung nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar sein, kann der Kunde eine Minderung des vereinbarten Entgelts verlangen. Eine Gutschrift wird in diesem Fall auf Basis der konkret betroffenen Leistungsteile erstellt.
A.5.3 Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist gilt oder eine abweichende vertragliche Regelung getroffen wurde.
A.5.4 Gutschriften außerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen können nach Einzelfallprüfung kulanzweise gewährt werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Teil B: Einzelauftragskunden
Bedingungen für private und gewerbliche Kunden bei Einzelbeauftragungen (Bekämpfungen, Einmalleistungen ohne Vertragsbindung)
B.1 Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil B) gelten für alle Einzelbeauftragungen durch private und gewerbliche Kunden (nachfolgend „Kunde"), bei denen keine schriftliche Vereinbarung über wiederkehrende Dienstleistungen besteht. Dies umfasst insbesondere Bekämpfungsmaßnahmen gegen Schädlinge, Einmalleistungen und sonstige nicht-vertragliche Aufträge.
Abgrenzung: Für Kunden mit schriftlich vereinbarten wiederkehrenden Dienstleistungen (Monitoring, IPM, etc.) gelten die Bedingungen aus Teil A dieser AGB.
B.2 Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
B.2.1 Vertragsgegenstand ist die vom Kunden beauftragte Einzelleistung im Bereich Schädlingsbekämpfung oder verwandter Dienstleistungen. Der konkrete Leistungsumfang wird durch Angebot und Auftragsbestätigung festgelegt.
B.2.2 Höfler führt die Maßnahmen fachgerecht nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Beachtung der geltenden Vorschriften durch.
B.2.3 Der Kunde verpflichtet sich, Höfler Zugang zu den betroffenen Bereichen zu gewähren und notwendige Vorbereitungsmaßnahmen gemäß den Anweisungen von Höfler durchzuführen.
B.2.4 Bei Einzelbeauftragungen besteht keine Vertragslaufzeit. Der Auftrag endet mit vollständiger Erbringung der beauftragten Leistung.
B.3 Rechnung und Zahlung
B.3.1 Die Rechnung wird nach Leistungserbringung oder, im Fall von Mehrfachbesuchen, gemäß den Regelungen in B.4 gestellt.
B.3.2 Zahlungsziel: Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Bei Zahlungsverzug nach Ablauf der Frist behalten wir uns die Geltendmachung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe vor.
B.3.3 Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
B.3.4 Die Zahlung kann per Überweisung, EC-Karte oder Barzahlung vor Ort erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
B.4 Bekämpfungen mit mehreren Besuchen
B.4.1 Bestimmte Bekämpfungsmaßnahmen erfordern fachlich und nach anerkannten Standards mehrere Besuche, um eine nachhaltige und wirksame Bekämpfung zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere:
- Ratten- und Mäusebekämpfung: Standardmäßig 3 Besuche
- Schabenbekämpfung (Deutsche Schabe, Orientalische Schabe, etc.): Standardmäßig 3 Besuche
- Weitere Bekämpfungen nach fachlicher Notwendigkeit und Absprache
B.4.2 Abrechnung bei Mehrfachbesuchen:
Bei Bekämpfungen, die standardgemäß mehrere Besuche erfordern, wird die Rechnung bereits nach dem ersten Einsatz gestellt. Die Rechnung umfasst dabei:
- Den ersten bereits durchgeführten Einsatz
- Die geplanten Folgebesuche (2. und 3. Besuch), die im Voraus berechnet werden
Dies gilt auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung die Bekämpfungsmaßnahme noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
B.4.3 Der Kunde wird vor Beginn der Maßnahme über die Anzahl der erforderlichen Besuche und die Gesamtkosten informiert. Die Durchführung aller geplanten Besuche dient der fachgerechten und nachhaltigen Bekämpfung.
B.4.4 Sollten zusätzliche Besuche über die standardmäßigen 3 Besuche hinaus erforderlich sein, werden diese gesondert angeboten und nach Zustimmung des Kunden berechnet.
B.4.5 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Termine wahrzunehmen oder rechtzeitig abzusagen (mindestens 24 Stunden vorher). Bei nicht wahrgenommenen Terminen ohne rechtzeitige Absage kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.
B.5 Gewährleistung und Reklamationen
B.5.1 Höfler gewährleistet eine fachgerechte Durchführung der beauftragten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik.
B.5.2 Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Maßnahme, schriftlich anzuzeigen. Bei Mehrfachbesuchen gilt die Frist ab dem letzten Besuch.
B.5.3 Bei berechtigten Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder unzumutbar sein, kann eine Minderung des Entgelts oder nach den gesetzlichen Voraussetzungen ein Rücktritt vom Vertrag verlangt werden.
B.5.4 Eine Gewährleistung für den dauerhaften Erfolg der Bekämpfungsmaßnahme kann nur gegeben werden, wenn der Kunde die von Höfler empfohlenen Hygiene- und Präventionsmaßnahmen umsetzt. Bei Nichtbeachtung dieser Empfehlungen ist eine erneute Beauftragung gegen Berechnung erforderlich.
B.5.5 Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme der Leistung, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.
Teil C: Gemeinsame Bestimmungen
Die folgenden Regelungen gelten für alle Kunden (Vertragskunden und Einzelauftragskunden)
C.1 Haftung und Versicherungsschutz
C.1.1 Versicherungsschutz: Höfler verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
- Versicherungssumme: 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden
- Jahreshöchstentschädigung: Das Zweifache der Versicherungssumme (10.000.000 Euro)
- Produkthaftpflicht: vollumfänglich versichert
- Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden: versichert
- Schlüsselverlustschäden: einschließlich Folgeschäden versichert
- Umweltschäden: im Rahmen der vereinbarten Leistungen versichert
C.1.2 Haftungsumfang bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit: Höfler haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
C.1.3 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Höfler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch bis zur Höhe der Versicherungssumme gemäß C.1.1.
C.1.4 Haftung für Personen- und Gesundheitsschäden: Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
C.1.5 Produkthaftpflicht: Für Schäden, die durch von Höfler hergestellte, gelieferte oder eingesetzte Produkte, Erzeugnisse oder Präparate entstehen, besteht Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens bzw. der Anwendung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
C.1.6 Schlüsselverlust: Bei Abhandenkommen fremder Schlüssel oder Codekarten/Keycards, die Höfler im Rahmen der Leistungserbringung anvertraut wurden, haftet Höfler für die Kosten des Ersatzes einschließlich der notwendigen Folgekosten (z. B. Schließanlagenaustausch) im Rahmen der Versicherungsdeckung.
C.1.7 Umweltschäden: Für Umweltschäden, die im Zusammenhang mit der Lagerung und dem Einsatz von Bioziden und umweltgefährdenden Stoffen entstehen, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit.
C.1.8 Haftung der Mitarbeiter: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Höfler.
C.1.9 Mitwirkungspflicht bei Versicherungsfällen: Der Kunde verpflichtet sich, bei Schadenfällen mit Höfler zusammenzuarbeiten und alle für die Schadensregulierung erforderlichen Informationen zeitnah bereitzustellen.
C.2 Datenschutz und Vertraulichkeit
Höfler verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO). Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen – auch über die Vertragslaufzeit hinaus.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
C.3 Schlussbestimmungen
C.3.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
C.3.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
C.3.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Passau, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
C.3.4 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige wirksame Regelung zu ersetzen.
Fragen zu unseren AGB?
Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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E-Mail: office@hoefler-sbk.eu