Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Höfler Hygiene UG (haftungsbeschränkt)

Vertragsbedingungen für Schädlingsbekämpfung, Schädlingsmonitoring und verwandte Dienstleistungen

Stand: 23. November 2025

1. Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen, unter denen die Höfler Hygiene UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Höfler") für den gewerblichen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") Schädlingsbekämpfung, Schädlingsmonitoring und damit verbundene Dienstleistungen erbringt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Vertragsgegenstand ist die fortlaufende Betreuung und Sicherung des Betriebs des Kunden gemäß vereinbarter Monitoring-Variante gegen definierten Schädlingsbefall sowie deren Dokumentation nach dem HACCP-Prinzip und der EU VO 852 - 854/2004.

2.2 Höfler verpflichtet sich zur regelmäßigen Überwachung, Identifikation und Dokumentation von Schädlingsbefall sowie zur Empfehlung geeigneter Maßnahmen.

2.3 Der Kunde verpflichtet sich, das installierte Monitoring-System nicht zu beeinträchtigen, abzuändern oder zu entfernen und regelmäßig über festgestellte Auffälligkeiten zu informieren. Weiterhin hat der Kunde Zugang zu den relevanten Bereichen zu gewähren und bei Bedarf Maßnahmen zur Schädlingsprävention umzusetzen, sofern diese von Höfler empfohlen wurden.

2.4 Ausschließlichkeitsvereinbarung und Haftungsausschluss: Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine weiteren Schädlingsbekämpfungs- oder Monitoring-Maßnahmen hinsichtlich der vereinbarten Leistungen selbst durchzuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Eine Missachtung dieser Regelung kann die Wirksamkeit der von Höfler eingesetzten Methoden beeinträchtigen. Haftungsausschluss: Höfler übernimmt keine Haftung für Schäden, Minderwirkungen oder sonstige nachteilige Folgen, die durch externe Eingriffe oder parallele Maßnahmen entstehen.

2.5 Bei Beschädigung oder Zerstörung von Produkten, die sich im Eigentum von Höfler befinden, werden die Kosten für den Ersatz und die Neuinstallation dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn nicht Mitarbeiter von Höfler die Zerstörung zu vertreten haben.

3. Rechnung und Zahlung

3.1 Die Rechnungen werden, sofern vertraglich nicht anderweitig vereinbart, im Voraus gestellt. Der Abrechnungszeitraum richtet sich nach der Besuchsfrequenz und wird von Höfler vor dem Vertragszeitpunkt festgelegt.

3.2 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen fällig. Zahlungsverzug tritt nach 10 Tagen ein, ohne dass es einer Zahlungserinnerung bedarf.

3.3 Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

3.4 Preisänderungsklausel: Erhöht oder vermindert sich ein für die Preisentwicklung maßgeblicher Index (z. B. Arbeitskostenindex oder Materialkostenindex), so passt sich die vereinbarte Vergütung im entsprechenden Verhältnis an.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt am genannten Startdatum und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Sollte vertraglich kein Startdatum schriftlich vereinbart worden sein, gilt als Startdatum der nächste 1. Kalendertag des folgenden Monats, aber nicht kürzer als 14 Tage nach Eingang des Vertrages bei Höfler.

4.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

4.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform und können per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden. Für eine schnelle Bearbeitung wird die E-Mail-Adresse office@hoefler-sbk.eu empfohlen.

5. Reklamationen und Gutschriften

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel der erbrachten Dienstleistung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abnahme oder Kenntnisnahme, schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt.

5.2 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelanzeige steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung zu. Sollte eine Nachbesserung nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar sein, kann der Kunde eine Minderung des vereinbarten Entgelts verlangen. Eine Gutschrift wird in diesem Fall auf Basis der konkret betroffenen Leistungsteile erstellt.

5.3 Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist gilt oder eine abweichende vertragliche Regelung getroffen wurde.

5.4 Gutschriften außerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen können nach Einzelfallprüfung kulanzweise gewährt werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

6. Haftung

6.1 Höfler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.2 Weitere Haftungen sind auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

7. Datenschutz und Vertraulichkeit

Höfler verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO). Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen – auch über die Vertragslaufzeit hinaus.

8. Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Passau.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige zu ersetzen.

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